AGB
- Das Angebot ist nur für den Empfänger bestimmt, der bei Weitergabe an andere persönlich für unsere Provision haftet.
- Der Nachweis des angebotenen Objektes durch uns gilt als anerkannt, wenn nicht der Empfänger sofort nach Erhalt schriftlich nachweist, dass ihm das Objekt von anderer Seite schriftlich angeboten wurde.
- Das Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Irrtümer, Auslassungen und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
- Kommt mit dem Empfänger ein anderes Geschäft (z.B. Kauf, Miete oder Pacht) zustande, so ist hierfür die ortsübliche Provision zu zahlen.
- Immobilien Klostermann darf auch für die Gegenseite tätig sein.
- Der Erwerb eines Grundstückes im Wege des Erbbaurechts oder der Erbpacht steht einem Kauf gleich.
- Wird ein nachgewiesener oder vermittelter Vertrag rückgängig gemacht oder aufgehoben, wird unser Provisionsanspruch hiervon nicht berührt.
- Auch bei frei telefonisch oder mündlich bekannt gegebenen Objekten entsteht ein Maklervertrag mit Provisionspflicht.
- Wird ein durch uns nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt zunächst gemietet oder gepachtet, innerhalb von 5 Jahren danach gekauft, so ist die hierfür vereinbarte Provision abzüglich der für den ersten Vertrag gezahlten Provision an uns zu zahlen.
- Nebenabreden bedürfen der Schriftform, auch mündliche oder telefonische Zusagen müssen zu ihrer Wirksamkeit schriftlich bestätigt werden.
- Bei Abschluss eines Vertrages ist Immobilien Klostermann hinzuzuziehen.
- Wir berechnen die ortsübliche Provision, wenn sich aus dem vorstehenden Angebot nichts anders ergibt.
- Bei Erwerb eines von uns angebotenen Objektes im Wege der Zwangsversteigerung entsteht die ortsübliche Provision, wenn im vorstehenden Angebot nicht anderes angegeben ist.
- Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so werden dadurch die übrigen Bestimmungen nicht berührt.
- Mit Entgegennahme des Angebotes erklärt sich der Empfänger mit unseren Geschäftsbedingungen einverstanden.
- Als Gerichtsstand gilt Osnabrück als vereinbart.